Österreichisches Impfprogramm: Administration belastet Arztpraxen
Österreich hat in den letzten Jahren ein bemerkenswertes Gratisimpfprogramm aufgebaut. Derzeit sind saisonbedingt gerade Influenza- und Coronaimpfungen im empfohlenen Angebot an vorderster Stelle. Ein für gewisse Bevölkerungsgruppen unentgeltlicher Schutz gegen Pneumokokken und Gürtelrose verstärkt als neueste präventive Maßnahmen die Bemühungen des staatlichen Impfwesens.
So weit, so gut. Gut für die impfwillige Bevölkerung. Aber auch die Beschäftigten in den Impfstellen – in der Regel die Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte – hätten eine Prävention nötig. Prävention vor überbordender Administration. Ohne dem Laissez-faire in Impfstoffakquisition, Abgabe und Abrechnung das Wort zu reden, sieht es mit der Unterstützung der Impfenden schlecht aus. Dass in der Bestell- und Lieferlogistik oft schwer vorhersehbare Störungen auftreten, kennt man schon seit Jahren an einer Fülle von nicht verfügbaren Bedarfsartikeln. Nicht nur bei den Medikamenten. Auch der Aufbau der praxisinternen Impflogistik, die die neue Angebotsschiene neben dem üblichen Praxisbetrieb ermöglicht, gehört zur notwendigen Flexibilität selbständiger Leistungsanbieter. Es gibt allerdings auch viele, scheinbar kleine und einfache, aber trotzdem nervende Handgriffe, die die Partner im Impfgeschehen anwenderfreundlicher gestalten könnten. Hierzu nur zwei Beispiele:
Eintragung in den elektronischen Impfpass
Die Teilnahme am Gratisimpfprogramm verpflichtet die impfenden Ärztinnen und Ärzte die verabreichten Impfungen in den elektronischen Impfpass des jeweiligen Impflings einzutragen. Eine durchwegs sinnvolle Prämisse, um das elektronische ELGA-Tool zu befüllen, eine papierunabhängige Speicherung und einen ortsunabhängigen Zugang zu den Impfdaten zu ermöglichen. Warum man sich allerdings beim Eintrag einer Impfung etwa mit dem gängigsten Corona-Impfstoff „Comirnaty“ in den elektronischen Speicher durch eine Liste von mehr als 20 ähnlich klingenden zumeist aber nicht mehr aktuellen Impfstoffnamen scrollen muss, ist unverständlich. - Gelinde ausgedrückt! - Neben der Konzentration fordernden und Aufmerksamkeit fressenden Arbeit, um ja den richtigen Impfstoff einzutragen, öffnet die Verwaltungsvorgabe Fehleinträgen Tür und Tor. – Also weg mit der veralteten Liste und Verkürzung auf die wenigen aktuellen Produkte.
Beispiellink auf e-Impfpassliste von Comirnaty
Abrechnung des Impfhonorars mit der ÖGK für Wahlärzte
Schlappe 17 Spalten umfasst das Excel-Tabellenblatt mit dem Wahlärztinnen und Wahlärzte der ÖGK für geleistete Corona- oder Influenzaimpfungen Honorar legen müssen. Dass nur 9 davon von den Impfärztinnen und Impfärzten zu befüllen sind, mindert den Verwaltungsaufwand nur geringfügig. Welche Versicherten, wann und mit welchem Impfstoff geimpft wurden, macht ja Sinn und entspricht üblichen Leistungsangaben auf Rechnungen. Wozu die Angaben, ob es sich bei der Impfung – bei gleichem Honorar - um eine erste Covid-19 Impfung, zweite Covid-19 Impfung oder um eine Covid Auffrischungsimpfung handelt, ist wohl bestenfalls von historischem Wert. Tröstlich ist jedenfalls, dass auf dem Honorar-Excel das Geschlecht des Impflings frei bleiben darf und wahrscheinlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialversicherung ergänzt wird. Denn hier liegt der gewaltige Unterschied: Eine Arztpraxis ist eine Gesundheitseinrichtung, in der Angehörige eines Gesundheitsberufs medizinische Versorgungsleistungen erbringen. Die Sozialversicherung hingegen ist eine Verwaltungseinheit, in der Büropersonal unter anderem Listen befüllt. – Als beitragszahlender Versicherter darf man sich allerdings auch hier bei manchem Tun die Sinnfrage stellen.
Beispiellink auf Excel-Tabelle zur Abrechnung des Impfhonorars
